Anne M. Lang
Vortrag 6.5.2023, Siegburg: 28. Rheinische Allgemeine PSYCHOtherapietagung - Psychotherapie nach der Zeitenwende
Systemische Therapie - Richtlinie und Fachkunde
Schon 2008 wurde Systemische Therapie vom Wissenschaftlichen Beirat anerkannt, der die Wissenschaftlichkeit der PT-Verfahren für den Gesetzgeber prüft. 2018 erkannte dann der Gemeinsame Bundesauschuss, G-BA, Systemische Therapie als 4. Richtlinienverfahren an und brachte es so in die Therapielandschaft ein.
Seit 2021 ist sie im Gesundheitswesen präsent und wird auch als Fachkunde zur Approbation gelehrt. Aktuell besteht noch kollegialer Informationsbedarf, was ST neu einbringt, bzw. wie sie Psychotherapie versteht und ausübt. Auch steckt ihre Vermittlung und Ausübung in einem bereits vorgeprägten Gesundheitssystem noch in den Kinderschuhen.
Die hier folgenden wörtlichen Zitate aus dem Gutachten des G-BA werden im Impulsvortrag des Blockes als Thesen eingebracht.
Aus dem Gutachten: www.g-ba.de
„Die Systemische Therapie fokussiert den sozialen Kontext psychischer
Störungen und misst dem interpersonellen Kontext eine besondere ätiologische
Relevanz bei.
Symptome werden als kontraproduktiver Lösungsversuch psychosozialer und psychischer Probleme verstanden, die wechselseitig durch intrapsychische (kognitiv-emotive), biologisch-somatische sowie interpersonelle Prozesse beeinflusst sind.
Theoretische Grundlage sind insbesondere die Kommunikations- und Systemtheorien, konstruktivistische und narrative Ansätze
und das biopsychosoziale Systemmodell.
Grundlage für Diagnostik und Therapie von psychischen Störungen im Sinne dieser Richtlinie ist die Analyse der Elemente der jeweiligen relevanten Systeme und ihrer wechselseitigen Beziehungen, sowohl unter struktureller als auch generationaler Perspektive und eine daraus abgeleitete Behandlungsstrategie.
Der Behandlungsfokus liegt in der Veränderung von symptomfördernden, insbesondere familiären und sozialen Interaktionen, narrativen
und intrapsychischen Mustern hin zu einer funktionaleren Selbst-Organisation der
Patientin oder des Patienten und des für die Behandlung relevanten sozialen
Systems, wobei die Eigenkompetenz der Betroffenen genutzt wird.
Schwerpunkte der systemischen Behandlungsmethoden sind insbesondere
− Methoden der systemischen Gesprächsführung und
Systemische Fragetechniken
− Narrative Methoden
− Lösungs- und ressourcenorientierte Methoden
− Strukturell-strategische Methoden
− Aktionsmethoden
− Methoden für die Arbeit am inneren System
− Methoden zur Affekt- und Aufmerksamkeitsregulation
− Symbolisch- metaphorische und expressive Methoden.
(1) Psychotherapie gemäß § 15 dieser Richtlinie kann in folgenden Formen
Anwendung:
1. Einzeltherapie mit einer einzelnen Patientin oder einem einzelnen Patienten.
2. Gruppentherapie mit mindestens drei bis höchstens neun Patientinnen und
Patienten, sofern die Interaktion zwischen mehreren Patientinnen und Patienten
therapeutisch förderlich ist und die gruppendynamischen Prozesse entsprechend
genutzt werden sollen.
3. Systemische Therapie kann auch im Mehrpersonensetting Anwendung finden.“